WEG Verwaltung

Unsere Leistungen im Rahmen der WEG-Verwaltung für die von uns betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften umfassen selbstverständlich sämtliche Aufgaben, Rechte und Pflichten, die nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und der laufenden Rechtsprechung für den WEG-Verwalter gefordert werden.

Finanz- und steuertechnische Aufgaben

  • die ordnungsgemäße Verwaltung und Anlage der gemeinschaftlichen Gelder, für jede Eigentümergemeinschaft auf gesonderten Treuhandkonten 
  • das Bewirken und Entgegennehmen von Zahlungen und Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • das Unterhalten von umfassendem und möglichst preiswertem Versicherungsschutz und die laufende Erfüllung aller hieraus entstehenden Verpflichtungen
  • das Führen der ordnungsgemäßen Buchhaltung der Eigentümergemeinschaft nach kaufmännischen Grundsätzen mit konsequentem Mahnwesen und jährlicher Rechnungslegung
  • das Erstellen der je Wirtschaftsjahr fälligen Abrechnungen und Wirtschaftspläne

Eigentümerversammlungen

  • die Einberufung und Leitung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat
  • Erstellung des Beschlussprotokolls und Übersendung an alle Eigentümer
  • die Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen

Technische Aufgaben

  • die Veranlassung, Überwachung und Abnahme aller für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  • den Abschluss und die Überwachung notwendiger und/oder zweckmäßiger Wartungsverträge

Weitere Aufgaben

  • die juristische Vertretung der Eigentümergemeinschaft, Beauftragung und Informationsweitergabe an Rechtsanwälte und laufende Überwachung der Rechtsfälle
  • die Entgegennahme von an die Eigentümergemeinschaft gerichteten Willenserklärungen und Zustellungen sowie deren Weiterleitung die Verwaltungsbeiräte oder ggf. an alle Eigentümer
  • die Überwachung und Durchsetzung der gültigen Hausordnung

Darüber hinaus übernehmen wir – auf Wunsch und nach Absprache – auch weitere, individuell den Bedürfnissen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft angepasste Aufgaben.